🧾 Kundeninformation – Warum keine manuellen Rückstauverschlüsse bei Fäkalien-Abwasser
 verwendet werden dürfen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
bei Entwässerungsanlagen mit fäkalienhaltigem Schmutzwasser
(z. B. Toiletten, Küchen, Bäder) dürfen
keine manuellen Rückstauverschlüsse
eingebaut werden.
Dies ist
durch Normen und Sicherheitsvorschriften ausdrücklich untersagt.

Warum keine manuellen Rückstauverschlüsse:
Gefahr der Fehlbedienung
Manuelle Klappen müssen bei Rückstau von Hand geschlossen werden.
Wird dies zu spät oder gar nicht getan, kann
Abwasser in Keller und Räume eindringen.

Im Rückstaufall bleibt oft nur wenig Zeit, um zu reagieren.

Ungeeignet für Fäkalienhaltiges Abwasser
Laut DIN EN 13564 und DIN 1986-100 dürfen Rückstauverschlüsse nur für fäkalienfreies Schmutzwasser (z. B. Dusche, Waschbecken) eingesetzt werden.

Bei Fäkalien besteht Verstopfungs- und Hygienegefahr, außerdem drohen mechanische Schäden an der Klappe.
Kein automatischer Betrieb
Manuelle Systeme bieten keine Sensorüberwachung, keine automatische Schließung und keine Rückstauförderung.
Damit fehlt der Schutz bei Stromausfall oder Abwesenheit.

Verlust des Versicherungsschutzes
Bei einem Rückstauschaden kann die Gebäudeversicherung die Leistung verweigern, wenn kein zulässiges, automatisch arbeitendes System installiert war.

✅ Zulässige Lösung:
Für Entwässerungsleitungen mit Fäkalien ist gemäß DIN EN 13564 / DIN 1986-100 nur ein
elektrischer Rückstauautomat (z. B. KESSEL FKA) oder eine
Hebeanlage nach DIN EN 12050 zulässig.
Diese Systeme arbeiten vollautomatisch, erkennen Rückstau selbstständig,
schließen motorisch ab und fördern das anfallende Abwasser sicher über die Rückstauebene (Optional).

🔧 Empfehlung:
Als Fachbetrieb für Grundstücksentwässerung empfehlen wir grundsätzlich:
bei fäkalienhaltigem Abwasser: Rückstauautomat oder Hebeanlage,
bei fäkalienfreiem Abwasser: Rückstauverschluss Typ 2 oder 3.
Nur so ist Ihr Gebäude dauerhaft gegen Rückstau geschützt und der Versicherungsschutz bleibt erhalten.